Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 52-IV-08 (HS), 53-IV-08 (e.A.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,37476
VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 52-IV-08 (HS), 53-IV-08 (e.A.) (https://dejure.org/2008,37476)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.03.2008 - 52-IV-08 (HS), 53-IV-08 (e.A.) (https://dejure.org/2008,37476)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. März 2008 - 52-IV-08 (HS), 53-IV-08 (e.A.) (https://dejure.org/2008,37476)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,37476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97

    Vorliegen einer zur Schuldunfähigkeit führenden seelischen Abartigkeit -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 52-IV-08
    Die auf § 456a Abs. 1 StPO gestützte Anordnung des Absehens von der Vollstreckung zielt auf die Außervollzugsetzung der Strafhaft und entfaltet für den Verurteilten keine Beschwer (vgl. OLG Frankfurt, NStZ 1999, 126 [127]; Fischer in: Karlsruher Kommentar StPO, 5. Aufl., § 456a Rn. 5).
  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 93-IV-07
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 52-IV-08
    Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 133-IV-07
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 52-IV-08
    Dafür ist es u.a. erforderlich, die angegriffene Entscheidung vorzulegen oder zumindest ihren wesentlichen Inhalt mitzuteilen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Februar 2008 - Vf. 133-IV-07, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 1-IV-11
    Soweit sich der Beschwerdeführer auf das Verfahren Vf. 52-IV-08 [HS]/Vf. 53-IV-08 [e.A.] bezieht und seine Beschwerde "inhaltsgleich stellen" will, genügt dies ebenfalls nicht den Anforderungen an eine substantiierte Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht